AGB

(Stand: September 2018)

Nachstehende allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsverhältnisse zwischen LOOP SOCIETY (Kirner & Latta GbR), nachfolgend „DIENSTLEISTER“ genannt und seinem Vertragspartner bzw. Interessenten, nachfolgend „KUNDE“ genannt.

§ 1 Vertrag
Der Vertrag zwischen DIENSTLEISTER und KUNDE kommt erst zustande, sobald KUNDE ein Angebot schriftlich postalisch oder per E-Mail annimmt, dass er auf Basis seiner Online-Anfrage über den Postweg oder per E-Mail erhalten hat. Durch die Annahme eines Angebots stimmt KUNDE den Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen zu und sichert zu, nicht gemäß §2 von der Nutzung der Dienste ausgeschlossen zu sein.
KUNDE ist verpflichtet, seine bei der Angebotsannahme abgefragten Daten richtig und vollständig anzugeben. Sollten sich diese Daten nach ändern, ist KUNDE verpflichtet diese Änderungen dem DIENSTLEISTER schriftlich mitzuteilen. DIENSTLEISTER ist berechtigt, die Erstellung eines Angebots ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

§ 2 Geschäftsfähigkeit
Minderjährige und andere nicht oder nur beschränkt geschäftsfähige Personen sind von der Nutzung der nachfolgend angebotenen Dienste ausgeschlossen.

§ 3 Stornierung des Vertrages/Rücktritt von der Buchung Ein Rücktritt bzw. eine Stornierung des Auftrages ist seitens des KUNDEN möglich, jedoch werden Stornokosten wie folgt berechnet. Bei Stornierung innerhalb von:
– 14 Kalendertagen vor Veranstaltung werden 30 % der vereinbarten Gage fällig.
– 7 Kalendertagen vor Veranstaltung werden 50 % der vereinbarten Gage fällig.
– 48 Stunden vor Veranstaltung werden 80 % der vereinbarten Gage fällig.
Eine Stornierung muss immer schriftlich per E-Mail erfolgen. Es ist jedoch ratsam, DIENSTLEISTER telefonisch zu kontaktieren. Ein Rücktritt durch DIENSTLEISTER ist nur bei Krankheit, Unfall oder Tod möglich. In diesem Falle wird durch LOOP SOCIETY ein Ersatz zu gleichen Konditionen wie vereinbart gestellt. Ein Rücktritt von Vertrag / Buchung durch DIENSTLEISTER hat so frühzeitig wie möglich fernmündlich oder schriftlich zu erfolgen. Sofern DIENSTLEISTER durch nicht selbst zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall oder Stromschwankungen etc.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der KUNDE kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung. Dies gilt ebenso bei Vermittlung von Künstlern, Live-Bands, Musikern, Moderatoren, usw. durch DIENSTLEISTER.

§ 4 Haftung Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der KUNDE, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder gar vorsätzliches Verhalten durch DIENSTLEISTER verursacht worden ist. Dies gilt ebenso bei Anschluss von Equipment des DIENSTLEISTERs an sogenannte „Hausanlagen“, also vorinstallierte Lautsprecher- und Verstärker-Systeme am Veranstaltungsort. Hierbei hat der KUNDE selbst darauf zu achten, dass „Hausanlage“ nicht übersteuert, überhitzt usw. DIENSTLEISTER empfiehlt ausdrücklich professionelle Anlagen von LOOP SOCIETY zu mieten – lehnt der KUNDE dies ab, so erkennt er ausdrücklich an, dass DIENSTLEISTER für keinerlei Schäden im Zusammenhang mit „Hausanlage“ haftbar gemacht werden kann. Für Schäden am Equipment (z.B. Ton- oder Lichtanlage) von DIENSTLEISTER, die während der Veranstaltung durch Gäste, Personal oder sonstigen Personen vor Ort verursacht werden, haftet der KUNDE in voller Höhe. Sollte solch ein Schaden entstehen und die Veranstaltung dadurch beeinträchtigt sein, oder gar abgebrochen werden müssen, kann DIENSTLEISTER die vereinbarte Gage ohne Abzug einfordern. DIENSTLEISTER wird in derartigem Fall – soweit möglich – versuchen, auf der Veranstaltung seiner Aufgabe weiterhin gerecht zu werden. Dies gilt ebenso bei Vermittlung von Künstlern, Live-Bands, Musikern, Moderatoren, usw. (und deren Instrumente, Mikrofone, sonstige Arbeitsgeräte) durch DIENSTLEISTER.

§ 5 Zahlungsbedingungen/Zahlungsweise/Zahlungsverzug Zahlungen sind ohne Abzug und ausschließlich an DIENSTLEISTER direkt vorzunehmen. Folgende Zahlungsarten werden akzeptiert: a) Überweisung im Voraus auf ein von DIENSTLEISTER genanntes Konto unmittelbar nach Rechnungseingang. (Euro)Schecks, Kreditkarten oder ähnliches werden nicht akzeptiert. b) Barzahlung vor einer Veranstaltung (nach Absprache)

§ 6 Veranstaltungsablauf Dem KUNDEN obliegt es, DIENSTLEISTER am Veranstaltungsort mit den benötigten Strom-Anschlüssen zu versorgen. Der ungehinderte Zugang zum Veranstaltungsort (Parkmöglichkeiten, Aufzug usw.) sind DIENSTLEISTER samt evtl. Aushilfspersonal uneingeschränkt zur Verfügung zu stellen. Der KUNDE verpflichtet sich, etwaige Sicherheitsbestimmungen wie Brand- und Personenschutz einzubeziehen und zu berücksichtigen. KUNDE muss DIENSTLEISTER unbedingt vor der Veranstaltung (in erster Linie bei öffentlichen Veranstaltungen) schriftlich mitteilen, ob und falls ja, welche gesetzliche Regelungen einzuhalten sind, z.B. Lärmschutzgrenzwerte, Sperrstundenregelungen. Unterlässt dies der KUNDE, so haftet er in voller Höhe für Strafen und/oder Ordnungsgelder aller Art, die DIENSTLEISTER durch seine Tätigkeit auf der Veranstaltung entstehen. Ebenso kann DIENSTLEISTER nicht für Strafen und/oder Ordnungsgelder des KUNDEN haftbar gemacht werden – die im Zusammenhang mit der Tätigkeit von DIENSTLEISTER auf der Veranstaltung entstehen. DIENSTLEISTER empfiehlt dem KUNDEN ausdrücklich, sich vor der Veranstaltung sämtliche Genehmigungen und/oder Auflagen schriftlich mitteilen zu lassen. Dies gilt ebenso bei Vermittlung von Künstlern, Live-Bands, Musikern, Moderatoren, usw. durch DIENSTLEISTER.

§ 7 GEMA-Gebühren Alle anfälligen Gebühren für die GEMA (in erster Linie bei öffentlichen Veranstaltungen) werden von KUNDE getragen und direkt an die GEMA abgeführt.

§ 8 Schlussbestimmungen Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder einer sonstigen Vereinbarung unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine, den Sinn der Bestimmung am Nächsten liegende. Im Übrigen sind beide Seiten verpflichtet, eine einvernehmliche Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck und Erfolg der unwirksamen Bestimmungen soweit wie möglich entspricht.

§ 9 Besonderheiten Ein „Open-End-Angebot“ umfasst eine maximale Anzahl von 12 Stunden, wobei Aufbau/Anfahrt angerechnet wird. Jede weitere Stunde wird ggf. gesondert abgerechnet.

§ 10 Gerichtsstand Gerichtsstand ist München. Für die Rechtsbeziehungen der Parteien gilt Deutsches Recht.
LOOP SOCIETY (Kirner & Latta GbR) | Großhaderner Str. 16 | 81375 München | Ust-IdNr: DE312909452